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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1991 - 7 B 10325/91   

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https://dejure.org/1991,5398
OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1991 - 7 B 10325/91 (https://dejure.org/1991,5398)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.1991 - 7 B 10325/91 (https://dejure.org/1991,5398)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 1991 - 7 B 10325/91 (https://dejure.org/1991,5398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederholungswahl; Ungültigkeit der Hauptwahl; Ungültigerklärung einer Wahl; Sofortige Vollziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 502
  • DÖV 1991, 804
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 12.07.1984 - 4 CS 84 A.1341
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1991 - 7 B 10325/91
    Dies besagt, daß eine Wiederholungswahl nicht lediglich auf der Grundlage einer für sofort vollziehbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Ungültigerklärung angeordnet werden darf (vgl. BayVGH, NVwZ 1985, S. 848/849).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95

    Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter;

    In der Bestimmung des § 52 Abs. 1 KWG kommt indessen nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. März 1991 - 7 B 10325/91.OVG -) zum Ausdruck, daß die Wiederholungswahl nicht lediglich aufgrund einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung, sondern nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung über die Ungültigkeit der Wahl ergehen kann.
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 4 CS 20.3144

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Wahlberichtigungsbescheids

    Wie der Senat im Beschluss vom 12. Juli 1984 (Az. 4 CS 84 A.1341 - BayVBl 1984, 723 f.) ausgeführt hat, können gegen eine Sofortvollzugsanordnung bei einem Wahlberichtigungsbescheid allenfalls dann prinzipielle Bedenken bestehen, wenn die Berichtigung des Wahlergebnisses auf eine - gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG erst nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zulässige - Festsetzung eines Nachwahltermins abzielt (vgl. dazu Bauer/Sebald, Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern, 19. Aufl. 2013, Art. 50 Anm. 4.6; OVG RhPf, B.v. 14.3.1991 - 7 B 10325/91 - NVwZ-RR 1991, 502).
  • VG Regensburg, 17.12.2020 - RO 3 S 20.2627

    Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Vollziehung eines Wahlberichtigungsbescheides

    Zwar könnte ein besonderes Interesse des Antragstellers am Sofortvollzug dann bestehen, wenn die Wahl der Beigeladenen zu 1 und zu 2 zu Gemeinderäten auf offensichtlichen und groben Manipulationen beruhen würde, was eine sofortige Unterbindung ihrer weiteren Amtsausübung geböte (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 14.3.1991 - 7 B 10325/91 - juris).
  • VG Weimar, 17.05.2000 - 6 E 953/00

    Formelle Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80

    Nach Auffassung der Kammer können diese Wirkungen der Ungültigkeitserklärung der Wahl insbesondere bezüglich der Befugnis zur Vornahme wirksamer Amtshandlungen zwar durch die Anordnung des Sofortvollzugs bezüglich dieser Ungültigkeitserklärung zeitlich vorverlagert werden (vgl. zuletzt den Beschluss der Kammer vom 29.11.1999 a.a.O.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.1984, NVwZ 1985, 848, 849 [VGH Bayern 12.07.1984 - 4 C S 1341/84 A]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1991, NVwZ-RR 1991, 502).
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